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45 Treffer (Seite 5 von 5)
Gebrauchtfahrzeug
Coupe
Benzin (Super)
Automatik
rot
62.800 km
EZ 07.03.2005
357 kW (485 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
125.000 €
Gebrauchtfahrzeug
Coupe
Benzin (Super)
Automatik
grün
22.935 km
EZ 01.06.1999
260 kW (354 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
100.000 €
Gebrauchtfahrzeug
Coupe
Benzin (Super)
Schaltgetriebe (5-Gang)
rot
15.000 km
EZ 01.07.1969
224 kW (305 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
280.000 €
Gebrauchtfahrzeug
Limousine
Benzin (Super)
Schaltgetriebe
weiß
1.500 km
EZ 01.02.1958
78 kW (106 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
69.900 €
Gebrauchtfahrzeug
Cabriolet
Benzin (Super)
Schaltgetriebe (5-Gang)
schwarz
74.000 km
EZ 06.07.1994
184 kW (250 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
149.990 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.
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